KfW und Bundeswirtschaftsministerium stärken Digitalisierung und Innovationen im Mittelstand

Das Bun­desmin­is­teri­um für Wirtschaft und Kli­maschutz (BMWK) und die KfW verbessern die Kred­itbe­din­gun­gen für den Mit­tel­stand weit­er. Ab dem 20. Feb­ru­ar 2025 bietet die KfW im Auf­trag des BMWK einen neuen Zuschuss für Zukun­ftsin­vesti­tio­nen an. Damit wird der beste­hende ERP-Dig­i­tal­isierungs- und Inno­va­tion­skred­it um eine weit­ere Kom­po­nente ergänzt. Die Zuschüsse wer­den aus KfW-Mit­teln getra­gen, die aus dem ERP-Son­derver­mö­gen für die Mit­tel­stands­förderung in das KfW-Eigenkap­i­tal einge­bracht wurden.

Das Instru­ment wird dabei helfen, die geringe Inno­va­tion­sak­tiv­ität des deutschen Mit­tel­stands zu steigern und drin­gend notwendi­ge Investi­tio­nen zu vere­in­fachen. Der ERP-Dig­i­tal­isierungs- und Inno­va­tion­skred­it fördert Investi­tio­nen in wichtige Vorhaben mit beson­ders gün­sti­gen Zin­sen. Mit dem neuen ergänzen­den Zuschuss erhal­ten Unternehmerin­nen und Unternehmer einen zusät­zlichen Anreiz, sich zukun­fts­fähig aufzustellen und in die Dig­i­tal­isierung oder Inno­va­tio­nen zu investieren.

Zuschus­santräge stellen kön­nen Freiberu­fler und mit­tel­ständis­che Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 500 Mil­lio­nen Euro pro Jahr, die ab dem 20. Feb­ru­ar 2025 eine Zusage für den Kred­it erhal­ten. Die Höhe des Zuschuss­es beträgt drei Prozent des aus­gezahlten Kred­its und max­i­mal 200.000 Euro. Die Antragsstel­lung erfol­gt zusam­men mit dem Kred­it bei der Haus­bank vor Ort.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zum ERP-Dig­i­tal­isierungs- und Inno­va­tion­spro­gramm sowie ab dem 20. Feb­ru­ar 2025 auch zum neuen Zuschuss find­en Sie unter: www.kfw.de/380

Hier kom­men Sie zum KfW-Mit­tel­standspan­el 2024 von KfW Research.

Infor­ma­tio­nen über das Euro­pean Recov­ery Pro­gram (ERP) und das ERP-Son­derver­mö­gen find­en Sie hier: Wieder­auf­bau Deutsch­lands mit finanzieller Hil­fe der Alli­ierten | KfW

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