Das neue Forschungszulagengesetz (FZulG) ermöglicht eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung für Unternehmen, Institute und Forschungseinrichtungen, die den Standort Deutschland durch ihre Innovationen voranbringen möchten. Unternehmen in Frankreich, den Niederlanden und anderen Ländern profitieren seit langem von steuerlicher Forschungsförderung. Nun zieht auch Deutschland nach.
Was wird gefördert?
Neben der experimentellen Forschung und Grundlagenforschung wird auch die industrielle Forschung gefördert. Besondere Innovationen und neue Verfahren – zu denen auch digital gestützte Methoden gehören, die Wettbewerbsvorteile für Unternehmen mit Wirtschaftsstandort Deutschland bringen – sind oft mit Investitionsrisiken verbunden. Die Ideen sind oft da, der Ausgang der Erforschung, Konzeption und Prüfung der Machbarkeit ist häufig unklar. Um Unternehmen die Investition in die Erarbeitung solcher Innovationsfelder zu erleichtern, wurde das Forschungszulagengesetz verabschiedet.
Wer wird gefördert?
Die Forschungsförderung findet über die steuerliche Erstattung der Personalkosten statt, die bei den Forschungsprojekten entstehen. Das gilt neben Einzelunternehmen auch für kleine und mittlere Unternehmen oder multinationale Konzerne mit Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Das Programm richtet sich demnach an alle Unternehmensgrößen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Fördersatz beträgt 25 % der förderfähigen Kosten. Die Bemessungsgrundlage ist auf 2 Mio. Euro pro Unternehmen/Konzern und Jahr begrenzt, sodass die maximale Fördersumme pro Unternehmen 500.000 Euro pro Jahr beträgt. Bei der Vergabe von Forschungsausgaben an externe Partner sind gar 60% Förderquote möglich.
Wie können wir Sie unterstützen?
Forschung und Innovation sind zwingend von der Einführung marktüblicher oder produktreifer Verfahren zu unterscheiden. Ihr Vorhaben muss dahingehend neuartig und mit entsprechendem Innovationsrisiko verbunden sein. Kontaktieren Sie uns für die weitere Einschätzung zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben und Möglichkeiten der Begleitung einer Antragstellung.
Förderungsumfang auf einen Blick
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