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MID-Invest fördert ausgewählte IKT-Hardware und ‑Software, die dem Unternehmen einen digitalen Mehrwert bietet und zur Digitalisierung und digitalen Optimierung von Unternehmensprozessen beiträgt.
Zweck der Förderung:
Gefördert werden erstmalige Investitionen in die entsprechende Hard- und Software und die hierfür notwendige fachmännische Implementierung und Installation sowie ggfs. eine Einweisung. Auch der Kauf entsprechender Lizenzen wird für einen Zeitraum von 12 Monaten gefördert.
Nicht förderfähig sind dagegen beispielsweise eine grundlegende Büroausstattung, Lizenzen für Webshops und Homepages, Beratungsleistungen oder Infrastrukturmaßnahmen.
Der Zuschuss durch MID-Invest beträgt mindestens 3.000 Euro für Kleinstunternehmen und 4.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen und für alle höchstens 25.000 Euro. Kleinstunternehmen erhalten eine Förderung von 60% der förderfähigen Kosten, kleine Unternehmen von 50% der förderfähigen Kosten und mittlere Unternehmen von 30%. Der Durchführungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.
Wer ist antragsberechtig?
MID-Invest können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen.
Das Unternehmen muss in der Lage sein, den nicht geförderten, für die Vornahme der Investition aber notwendigen Eigenanteil selbst oder durch Dritte aufbringen zu können.
Nicht ausgewählte Unternehmen können nach aktiver Bestätigung im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen.
Förderkonditionen, Zuschusshöhe:
Gefördert werden:
- Investitionen in spezifische, technologiebasierte Hard- und Software zur Digitalisierung und Optimierung von Unternehmensprozessen
- Fachmännische Installation und Einweisung der Hard- und Software im Rahmen der Investition förderfähig, sofern vom selben Anbieter angeboten
- Als Fördersumme sind mindestens 3.000 Euro für Kleinstunternehmen und mindestens 4.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen zu erreichen
- Die maximale Fördersumme beträgt jeweils 25.000 Euro
- Die Förderquoten betragen 60% für Kleinstunternehmen, 50% für kleine Unternehmen, 30% für mittlere Unternehmen
- Der Durchführungszeitraum umfasst maximal 3 Monate
Besonderheiten / Zweistufigkeit aus Los- und Antragsverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in ein Losverfahren und eine daran anschließende Antragstellung.
Die Registrierung, die Bestätigung zur Teilnahme am Losverfahren und die Antragstellung sind ausschließlich online möglich.
Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren. Auch für Unternehmen, die nicht in NRW ansässig sind, gibt es Möglichkeiten der Unterstützung.
Förderungsumfang auf einen Blick
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