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MID-Invest fördert aus­gewählte IKT-Hard­ware und ‑Soft­ware, die dem Unternehmen einen dig­i­tal­en Mehrw­ert bietet und zur Dig­i­tal­isierung und dig­i­tal­en Opti­mierung von Unternehmen­sprozessen beiträgt.

Zweck der Förderung:

Gefördert wer­den erst­ma­lige Investi­tio­nen in die entsprechende Hard- und Soft­ware und die hier­für notwendi­ge fach­män­nis­che Imple­men­tierung und Instal­la­tion sowie ggfs. eine Ein­weisung. Auch der Kauf entsprechen­der Lizen­zen wird für einen Zeitraum von 12 Monat­en gefördert.

Nicht förder­fähig sind dage­gen beispiel­sweise eine grundle­gende Büroausstat­tung, Lizen­zen für Web­shops und Home­pages, Beratungsleis­tun­gen oder Infrastrukturmaßnahmen.

Der Zuschuss durch MID-Invest beträgt min­destens 3.000 Euro für Kle­in­stun­ternehmen und 4.000 Euro für kleine und mit­tlere Unternehmen und für alle höch­stens 25.000 Euro. Kle­in­stun­ternehmen erhal­ten eine Förderung von 60% der förder­fähi­gen Kosten, kleine Unternehmen von 50% der förder­fähi­gen Kosten und mit­tlere Unternehmen von 30%. Der Durch­führungszeitraum beträgt max­i­mal 3 Monate.

Wer ist antragsberechtig?

MID-Invest kön­nen Unternehmen mit Sitz in Nor­drhein-West­falen beantra­gen, die weniger als 250 Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er (Vol­lzeitäquiv­a­lent) haben und einen Jahre­sum­satz von max­i­mal 50 Mil­lio­nen Euro oder eine Bilanz­summe von max­i­mal 43 Mil­lio­nen Euro aufweisen.

Das Unternehmen muss in der Lage sein, den nicht geförderten, für die Vor­nahme der Investi­tion aber notwendi­gen Eigenan­teil selb­st oder durch Dritte auf­brin­gen zu können.

Nicht aus­gewählte Unternehmen kön­nen nach aktiv­er Bestä­ti­gung im Fol­ge­monat erneut am Losver­fahren teilnehmen.

Förderkonditionen, Zuschusshöhe:

Gefördert wer­den:

  • Investi­tio­nen in spez­i­fis­che, tech­nolo­giebasierte Hard- und Soft­ware zur Dig­i­tal­isierung und Opti­mierung von Unternehmensprozessen
  • Fach­män­nis­che Instal­la­tion und Ein­weisung der Hard- und Soft­ware im Rah­men der Investi­tion förder­fähig, sofern vom sel­ben Anbi­eter angeboten
  • Als Förder­summe sind min­destens 3.000 Euro für Kle­in­stun­ternehmen und min­destens 4.000 Euro für kleine und mit­tlere Unternehmen zu erreichen
  • Die max­i­male Förder­summe beträgt jew­eils 25.000 Euro
  • Die Förderquoten betra­gen 60% für Kle­in­stun­ternehmen, 50% für kleine Unternehmen, 30% für mit­tlere Unternehmen
  • Der Durch­führungszeitraum umfasst max­i­mal 3 Monate

Besonderheiten / Zweistufigkeit aus Los- und Antragsverfahren

Das Förderver­fahren ist zweistu­fig angelegt und gliedert sich in ein Losver­fahren und eine daran anschließende Antragstellung.
Die Reg­istrierung, die Bestä­ti­gung zur Teil­nahme am Losver­fahren und die Antrag­stel­lung sind auss­chließlich online möglich.
Kon­tak­tieren Sie uns, um mehr zu erfahren. Auch für Unternehmen, die nicht in NRW ansäs­sig sind, gibt es Möglichkeit­en der Unterstützung.

Förderungsumfang auf einen Blick

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