Digitalisierung der Rechnungsprozesse wird gesetzlich angeordnet
Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und der Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit, kurz Wachstumschancengesetz, ist die Antwort der Bundesregierung auf die aktuellen Herausforderungen der deutschen Wirtschaft in den Bereichen: Bürokratieabbau, Digitalisierung und nachhaltige Investitionen.
Der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 30.08.2023 veröffentlichte Gesetzesentwurf enthält eine Reihe von Maßnahmen, die Impulse für Wachstum und Innovationen setzen sollen. Neben Steuervereinfachungen und der Eindämmung unerwünschter Steuergestaltungen sollen Unternehmen auch Umweltbewusstsein und Effizienz im Umgang mit Geschäftsdokumenten (explizit Rechnungen) auf die To-do-Liste setzen.
Lesen Sie im Folgenden, was aktuell bekannt ist, wie die Umsetzung gelingen kann.
Hier finden Sie den kompletten Auszug des Gesetzesentwurfs (zuletzt abgerufen 12.10.23 08:30):
Insbesondere auf den Punkt der E‑Rechnung möchten wir gesondert eingehen. Denn Fakt ist: Ab 01.01.2025 ist die E‑Rechnung für die Rechnungsstellung zwischen Unternehmen verpflichtend und schlägt damit hohe Wellen. Nachzulesen im Gesetz unter: Seite 65 – 67, Artikel 27, Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes [1.1.2025].
Die E‑Rechnung ist die Zukunft – Was bisher bekannt ist zusammengefasst
Ab dem 1. Januar 2025 ist es soweit. Lange diskutiert und durch verschiedene Gremien beschlossen, soll in einem zweistufigen Verfahren zunächst die verpflichtende E‑Rechnung mit anschließendem TAX Reporting eingeführt werden.
Ziel ist es, die Digitalisierung des Rechnungswesens voranzutreiben und damit nach dem Vorbild der EU eine Basis für weitere Schritte in der digitalen Abwicklung zu schaffen. Darüber hinaus soll die Effizienz der Rechnungsabwicklung zwischen Unternehmen gesteigert und damit die Liquidität und Innovationskraft der Unternehmen gestärkt werden.
Die Vorteile der E‑Rechnung
Das hat noch Zeit? Lassen Sie sich nicht überraschen und treffen Sie frühzeitig alle relevanten Maßnahmen
Unternehmen sollten das Gesetz nicht als Last empfinden, sondern die Chance erkennen und nutzen, die längst überfällige digitale Transformation voranzutreiben und damit die Zukunft zu gestalten.
Weitere Informationen rund um das Gesetz und die Stellungnahmen verschiedener Verbände inkl Reaktionen finden Sie hier: Bundesfinanzministerium – Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) zuletzt abgrufen 12.10.23 08:31 Uhr
*Übergangsfrist: Vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sollen neben EN-konformen E‑Rechnungsformaten auch andere digitale oder papierhafte Rechnungen weiter toleriert werden. Ab Januar 2026 – Abwicklung rein über konforme Formate / bis 2027 Beibehalten von etablierten Formaten. Ab 2028 – zwingende Einhaltung an die neuen Anforderungen, um die vorgesehene Meldung als Maßnahme der EU-seitigen ViDA Verordnung, in das dafür bereitgestellte System zu realisieren.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Eines ist für alle Unternehmen gleich: Die Einhaltung des gesetzeskonformen Standards beim Versand als Rechnungssteller und das effiziente Einlesen und Archivieren dieser Formate als Rechnungsempfänger. Die Herausforderung liegt neben der Vielfalt an Formaten, Ansätzen und Anbietern, die sich dafür positionieren, darin, den richtigen Weg für das eigene Unternehmen zu finden. Um Ihnen eine Hilfestellung zu geben, finden Sie nachfolgend eine Auswahl von Fragen, die eine wichtige Grundlage darstellen:
Was bedeutet EN-konform und welche Formate / Verfahren fallen darunter?
Ausschlaggebend ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU, mit der die elektronische Rechnungsstellung zunächst für den öffentlichen Sektor definiert wurde. Die in diesem Zusammenhang entwickelte Norm EN-16931 beschreibt den Aufbau der Daten, damit diese den Richtlinien der Europäischen Union (EU) entsprechen. Unter einem elektronischen Format versteht die Definition eine strukturierte Darstellung der Daten.
PDF-Rechnungen sind damit ausgeschlossen und werden der Papierrechnung gleichgestellt und nicht mehr als eine Form der elektronischen Übermittlung und als führend anerkannt.
Zukünftig mögliche Verfahren und Formate die dieser Norm entsprechen:
Autorin:
Angela Katzenmayer
Business Consultant
Integrated Worlds GmbH
E‑Mail: angela.katzenmayer@integrated-worlds.com
Phone: +49 7031 4617 356